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Dieses Projekt startet am 1. Oktober 2026.

An diesem Donnerstag wird um 19.00 Uhr eine Live-Sendung ausgestrahlt und wir werden im Rahmen der Sendung den Start veröffentlichen. Bis dahin sind noch viele organisatorische Dinge zu erledigen. Auch die Seiteninhalte sind noch zu vervollständigen. Sie können den Hergang gerne schon jetzt verfolgen und Anmerkungen oder Vorschläge machen. Es ist ja nicht nur unser, sondern letztendlich Ihr und UNSER GEMEINSAMES Projekt.

 

jetzt-now@gmx.de

 

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und bitten die Netzadressen an die Mitglieder Ihrer Familie, wie an Freunde und Kollegen weiterzugeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Was wir als Organisation sofort tun könnten!

 

Frage an den Anwalt:

"Was dürfen normale Bürger oder private Organisationen ggf. Religionsgemeinschaften, die keine eingetragene KdöR sind, in Deutschland, über das gesamte Bundesgebiet fordern oder durchführen:

1) ein Referendum

2) eine Volksbefragung oder

3) ein Bürgerbegehren

 

Antwort:

Normale Bürger, private Organisationen und Religionsgemeinschaften ohne KdöR-Status dürfen in Deutschland über das gesamte Bundesgebiet rechtlich gesehen keines dieser drei Instrumente direkt durchführen oder erzwingen, da es auf Bundesebene (mit einer Ausnahme) keine gesetzliche Grundlage für verbindliche Plebiszite gibt.Allerdings unterscheidet sich die rechtliche Zulässigkeit stark nach der politischen Ebene:

 

Übersicht der Instrumente nach Reichweite

 

Instrument Auf Bundesebene (gesamtdeutsch) Auf Landes- und Kommunalebene
1) Referendum (Volksentscheid) Nicht zulässig. Das Grundgesetz sieht Volksentscheide auf Bundesebene nur bei einer Neugliederung des Bundesgebietes vor (Art. 29 GG). Bürger können diesen nicht initiieren. Zulässig. Alle 16 Bundesländer erlauben Volksbegehren und Volksentscheide über Landesgesetze.
2) Volksbefragung Nicht zulässig. Unverbindliche Befragungen durch den Staat oder Bürgerinitiativen mit offiziellem Status gibt es auf Bundesebene nicht (vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft, wenn staatlich organisiert). Teilweise zulässig. In manchen Bundesländern oder Kommunen gibt es rechtlich geregelte Einwohnerbefragungen.
3) Bürgerbegehren Nicht zulässig. Dieses Instrument existiert per Definition nur auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Städte, Landkreise). Zulässig. Bürger können in ihren Städten und Gemeinden Bürgerbegehren starten, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

 

Was private Akteure bundesweit stattdessen tun dürfen, auch wenn Sie kein offizielles Bundes-Referendum starten können, stehen Bürgern und Organisationen (auch ohne KdöR-Status) folgende bundesweite Mittel zur Verfügung:

Petitionen einreichen: Jeder Mensch darf sich mit Bitten oder Beschwerden an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden (Art. 17 GG). Bei Erreichen von 50.000 Mitzeichnungen innerhalb der Frist kommt es zu einer öffentlichen Anhörung.

  • Inoffizielle Kampagnen & Umfragen: Private Organisationen (wie z. B. der Verein Mehr Demokratie e.V.) dürfen selbstorganisierte, rein symbolische "Volksbefragungen" oder Unterschriftensammlungen als politische Kampagne durchführen. Diese haben jedoch keinerlei rechtliche Bindungswirkung für die Politik.

 

Frage nach einigen Zwischenstufen:

ok, fasse zusammen - eine Volksbefragung der Regionen, in Dörfern, Städten, Landkreisen und Gemeinden, um späterhin einen Überblick über die Auffassungen und Begehren der Menschen zu erhalten. Praktisch eine Stimmungs- und Meinungsübersicht.

 

Hier ist die abschließende Zusammenfassung Ihres Vorhabens auf den Punkt gebracht:

 

  • Das Vorhaben ist zu 100 % legal: Jede Privatperson, Initiative oder Organisation (egal ob mit oder ohne KdöR-Status) darf in Deutschland eine solche flächendeckende, dezentrale Befragung organisieren.
  • Der Charakter der Aktion: Es handelt sich rechtlich und praktisch um eine private, zivilgesellschaftliche Stimmungs- und Meinungsübersicht. Da sie nicht vom Staat durchgeführt wird, hat sie keine direkte rechtliche Bindungswirkung, sondern dient als politisches Signal.
  • Die Umsetzung: Die Organisation steuert das Projekt bundesweit. Die Durchführung erfolgt eigenständig und dezentral durch Bürger vor Ort in den Dörfern, Städten und Gemeinden (z. B. über Infostände, Abstimmungsboxen oder digitale Plattformen).
  • Das Ergebnis: Durch die Zuordnung der Stimmen zu den jeweiligen Regionen entsteht ein detailliertes Gesamtbild, das die Auffassungen und Begehren der Menschen regional aufschlüsselt und öffentlich wirksam präsentiert werden kann.

 

Zusammenfassendes Fazit: Das Gesetz verbietet es Bürgern lediglich, dem Staat eine offizielle, behördliche Wahl aufzuzwingen. Ein solches privates Großprojekt zur Erstellung eines bundesweiten Stimmungsbildes ist dagegen Ausdruck gelebter Demokratie und durch die Grundrechte vollkommen geschützt.

Wenn es sich um eine rein private, selbstorganisierte Initiative handelt, die ein Meinungsbild der Bevölkerung sammeln und öffentlich präsentieren möchte, greifen in Deutschland die Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG).