Aktuelle Projekte

 

Generalversammlung

 

               CWA Constitutive World Assembly

                      Konstituierende Weltversammlung

 

 

Initiative Deutschland

Initiative zur Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung und internationaler Verträge

Projektstart  01. Oktober 2026

 

Initiative Deutschland soll zur Einhaltung von Verfassungsinhalten, Gesetzen und nachfolgenden Vorschriften, wie der Achtung internationaler Verträge und völkerrechtlicher Regeln anhalten und auffordern. Die von Deutschland unterzeichnet oder die von der internationalen Gemeinschaft auferlegten Rechtsvorschriften, sind zu achten.

Gleichzeitig ist damit die Pflicht verbunden, die internationalen Verträge mit den Bestimmungen unserer deutschen Gesetzgebung in Einklang zu bringen und deren Inhalte auf Widersprüche gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung zu prüfen und zu beurteilen. Diese Aufgabe kann als permanente Aufforderung verstanden werden, da Demokratie die Debatte in allen Bereichen der Gesellschaft fordert und erst damit ihre Aufgabe und Existenz real wird.  

 

Wir laden alle Menschen zur Teilnahme zu unseren Live-Sendungen und in unsere Chat-Räume ein, um diese Dinge zu beleuchten und ihre Auffassungen zu äußern. Projekt Forum verpflichtet sich zur Transparenz in der Darstellung und Weitergabe von Meinungen, Äußerungen und allen eingehenden Aussagen.

Starten Sie mit uns gemeinsam die Aufarbeitung unserer verfassungsmäßigen Ordnung und aller damit verbundenen Zusammenhänge, deren Vorteile und deren Mängel. Die Beiträge, die für die Mitnahme in unsere Live-Sendungen geeignet sind, werden dort öffentlich besprochen. Sie entscheiden über die Bekanntgabe Ihres Namens und über den Umfang der zu berichtenden Inhalte Ihrer Mitteilungen. Schreiben Sie was berichtet und nicht berichtet werden soll.

 
 

Text auf dem nachfolgenden Bild

Projektinhalt ist die Organisation von Volksbefragungen in den Regionen durch die dort lebenden Bürger in den Dörfern, Gemeinden, Landkreisen und Städten.

Zielsetzung:

Initiative zur Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung und internationaler Verträge

Initiative Deutschland

 
 

Anmerkungen zum Thema

 

Welche Anerkennungen sind zu erreichen?

Die freie Ausübung der Rechte, die bereits national und international in Vorschriften, Gesetzen oder Verfassungen verankert und verbindlich geregelt sind. Freiheit bei der Gestaltung von Grundsätzen unserer Organisation und somit der eigenen Inhalte, den Werten und der Verwaltung selbst. Ebenso beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Traditionen, Ethik/Moral und bei sozialen Bewertungen und Vorhaben. Ferner die Ausübung unseres Rechtes, an dem gesellschaftlichen Leben aktiv teilhaben zu können, um unsere Werte und Vorstellung öffentlich darzustellen.

 

 

Daten und Termine

 

Der offizielle Projektstart am 01. August 2026.

Die ersten Schritte sollen in der internen Generalversammlung gegangen werden, die am Montag, dem 01. Oktober 2026 im Versammlungssaal stattfinden wird. Die nachfolgenden Termine, wie die Inhalte der Live-Sendungenan jedem Dienstag und Donnerstag, jeweils um 19.00 Uhr, werden die Gespräche und Überlegungen in Gang bringen.

Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen. Vielen Dank.

 

 
 

Rechtsverweise national

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 25 (neueste Ausfertigung) 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Quelle

Rechtsverweise international

 

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 - der Vereinten Nationen 

Teil I - Artikel 1

(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.

PDF - Internationaler Pakt